Nein. Die gesetzliche Hilfeleistungspflicht gilt nur, wenn Du direkt Zeuge einer akuten Notlage wirst und Hilfe ohne erhebliche Eigengefährdung oder Pflichtverletzung möglich ist. Die App-Vorabfrage ist keine solche Pflichtsituation.
Gesetzliche Pflicht (§ 323c StGB):
- Hilfeleistung ist nur verpflichtend, wenn Du direkt mit einer akuten Notlage konfrontiert bist.
- Hilfe muss möglich und zumutbar sein (keine erhebliche Eigengefährdung, keine Verletzung wichtiger eigener Pflichten).
App-Ablauf:
- Die Frage „Bist du verfügbar?“ ist ein technischer Voralarm, keine gesetzliche Pflichtsituation.
- Wenn Du „nicht verfügbar“ auswählst, ist das nicht strafbar.
- Die Entscheidung basiert auf Deiner aktuellen Selbsteinschätzung (z. B. beruflich gebunden, andere wichtige Verpflichtungen).