Mache ich mich strafbar, wenn ich einen Einsatz ablehne?

Nein. Die gesetzliche Hilfeleistungspflicht gilt nur, wenn Du direkt Zeuge einer akuten Notlage wirst und Hilfe ohne erhebliche Eigengefährdung oder Pflichtverletzung möglich ist. Die App-Vorabfrage ist keine solche Pflichtsituation.

Gesetzliche Pflicht (§ 323c StGB):

  • Hilfeleistung ist nur verpflichtend, wenn Du direkt mit einer akuten Notlage konfrontiert bist.
  • Hilfe muss möglich und zumutbar sein (keine erhebliche Eigengefährdung, keine Verletzung wichtiger eigener Pflichten).

App-Ablauf:

  • Die Frage „Bist du verfügbar?“ ist ein technischer Voralarm, keine gesetzliche Pflichtsituation.
  • Wenn Du „nicht verfügbar“ auswählst, ist das nicht strafbar.
  • Die Entscheidung basiert auf Deiner aktuellen Selbsteinschätzung (z. B. beruflich gebunden, andere wichtige Verpflichtungen).
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