Teilnahmevereinbarung

Teilnahme am „Region der Lebensretter“-System


Hiermit versichere ich, dass ich 

  • volljährig bin. Der Verein Region der Lebensretter e.V. kann zum Nachweis der Volljährigkeit die Vorlage eines Ausweises verlangen.
  • als Ersthelfer*in bis zum Eintreffen des Rettungdienstes freiwillig und unentgeltlich Maßnahmen zur Wiederbelebung nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand oder andere Maßnahmen der Ersten Hilfe ausführe. 
  • in der Funktion als qualifizierte/r Ersthelfer*in den nachfolgenden Rettungsdienst ergänze und auf deren Anweisung unterstütze. 
  • im Auftrag und nach Weisung der für den Notfall verantwortlichen Leitstelle handle. 

Mit ist bekannt, dass die Teilnahme am System „Region der Lebensretter“ jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch eine entsprechende Erklärung gegenüber den Teilnehmenden beendet werden kann. Ein Anspruch auf Teilnahme am System besteht nicht. Ebenso ist mir bekannt, dass ich die Teilnahme am System durch das Löschen der App beenden kann. In diesem Fall kann ich auch die Löschung meiner Daten im System veranlassen.


Qualifikation für das Region der Lebensretter-System

Hiermit bestätige ich, dass ich 

  • körperlich, geistig und psychisch in der Lage bin, Erste Hilfe zu leisten.
  • über die medizinische Qualifikation verfüge, die ich bei der Registrierung angegeben habe. 
  • für geeignete Maßnahmen im Rahmen einer Reanimation inklusive der Anwendung eines automatisierten externen Defibrillators (AED) geschult bin
  • selbständig und in den erforderlichen regelmäßigen Abständen meine Qualifikation zur Reanimation erneuere.  
  • Das Einweisungstutorial (siehe Youtube-Kanal Region der Lebensretter) vor der Teilnahme am System in der gesamten Länge angesehen habe.

Mir ist bekannt, dass der Verein Region der Lebensretter e.V. sich vorbehält, Teilnehmer*innen erst nach einer positiven Prüfung der medizinischen Qualifikation und der persönlichen Leistungsfähigkeit zu registrieren. Sind im Einzelfall nicht die jeweils aktuellen Voraussetzungen dafür erfüllt, kann der Verein diese Vereinbarung jederzeit fristlos mit Wirkung für die Zukunft kündigen.


Rechte und Pflichten der Lebensretter*innen

Im Einsatzfall alarmiert das System der Region der Lebensretter mehrere Ersthelfer und teilt diesen Aufgaben zu: „1. Gehe zum Notfallort“, bzw. „2. Bringe einen AED zum Notfallort“.

Bei Notrufen mit Verdacht auf Herz-Kreislaufstillstand wird das System vom Einsatzleitrechner automatisch vorgeschlagen und nach Bestätigung durch die Leitstellendisponentin/ den Leitstellendisponenten aktiviert. Der Alarmserver ortet die Ersthelfer*innen. Es können nur Ersthelfer*innen aktiviert werden, die sich in der App nicht als „nicht verfügbar“ gemeldet haben. Die Verfügbarkeit für Alarmierungen kann eingeschränkt sein, wenn der Mobilfunkempfang schlecht ist, keine Internetverbindung vorliegt oder die GPS-Funktionalität eingeschränkt ist. Für den optimalen Betrieb sollen die Ersthelfer immer die jeweils neueste Version der App verwenden.

Ersthelfer*innen werden von allen am System „Region der Lebensretter“ teilnehmenden Rettungsleitstellen alarmiert, wenn sie sich in deren Einzugsbereich aufhalten. 

Ersthelfer*innen, die sich in der Nähe des Einsatzortes befinden, werden über die App voralarmiert und nach ihrer Verfügbarkeit gefragt. Bei jeder Alarmierung entscheiden die Ersthelfer eigenständig, ob sie den Einsatz übernehmen können oder nicht. Sie nehmen einen Einsatz nur an, wenn sie in der Lage sind, die erforderliche qualifizierte Notfall-Hilfe zu leisten, und sie weder sich noch andere dabei gefährden. 

Die Pflicht zur unmittelbaren Hilfeleistung entfällt, wenn die Hilfeleistung nicht zumutbar ist (§ 323 c StGB)

  • wenn die Hilfeleistung mit einer erheblichen eigenen Gefahr verbunden ist 
  • wenn die Hilfeleistung mit der Verletzung anderer wichtiger Pflichten verbunden ist (z.B. Betreuung eines Kindes). 

Auf dem Weg zum Notfallort dürfen die Ersthelfer*innen keine Wege- und Sonderrechte in Anspruch nehmen. Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Ersthelfer, deren Eintreffen vor dem Rettungsdienst unwahrscheinlich ist, werden vom System abgelehnt und erhalten keinen Auftrag.

Nach Übernahme und während des Einsatzes sind die Positionen der Helfer sowie deren Status (S3, S4) für die Leitstelle ersichtlich. Für eine optimale Zusammenarbeit im Team sehen die Helfer auch untereinander ihre Position. Sie können sich gegenseitig und die Leitstelle über die App kontaktieren. Die Ersthelfer*innen bestätigen ihr Eintreffen am Notfallort manuell über einen in der App hinterlegten S4-Button. 

Mit dem in der App hinterlegten dynamischen Ersthelferausweis können sich die Helfer*innen am Notfallort ausweisen. Die Verantwortung über den Einsatz geht an den regulären Rettungsdienst über, sobald dieser am Notfallort eingetroffen ist. Ersthelfer*innen können in Abstimmung mit den Mitarbeiter*innen des Rettungsdienstes bei der Durchführung der vor Ort nötigen weiteren Maßnahmen unterstützend tätig werden. Sie sind dabei an die Vorgaben und Weisungen des Rettungsdienstes gebunden.


Nach Beendigung des Einsatzes füllen die Ersthelfer*innen den Einsatzbericht über die App aus.