Diese sind:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Eine mindestens 48 Unterrichtseinheiten umfassende Ausbildung zum/zur Sanitäter:in
oder: Feuerwehr-Grundausbildung mit Nachweis eines erweiterten Erste Hilfe-Kurses welcher nicht älter als 2 Jahre ist.
oder: Feuerwehr-Grundausbildung mit Nachweis eines erweiterten Erste Hilfe-Kurses welcher nicht älter als 2 Jahre ist.
- Regelmäßige Auffrischung der Fähigkeiten
Warum diese Vorraussetzungen? Die Volljährigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben (Jugendschutz). Die Mindestvoraussetzungen für eine Registrierung haben wir In Absprache mit den Behörden und Hilfsorganisationen festgelegt.
Siehe auch: Teilnahmevereinbarung