Sonderrechte auf dem Weg zum Einsatz?

Ehrenamtliche Ersthelfende haben i. d. R. keine Sonderrechte, auch nicht die über unser System alarmierten Helfer. Die gesetzlichen Vorgaben von bspw. der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind bindend. Bitte bringe Dich und alle anderen bei der Hilfeleistung nicht in Gefahr.
Tags