Am schnellsten und einfachsten frage bei der Rettungsdienst-Besatzung nach, ob sie dir verbrauchtes Material (z.B. den Beatmungsbeutel) im Tausch geben können. In der Regel ist das kein Problem. Sollte es sich um Material handeln, welches die Besatzung nicht vorrätig hat, kannst du bei den zuständigen Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (Gemeinde, Stadt etc.) einen Erstattung von Aufwendungen zur Neubeschaffung von Verbrauchsmaterialien, die während der Hilfeleistung verwendet wurden (z.B. Einweg-Beatmungsbeutel, AED-Patches etc.) einreichen.
Richte dein Anliegen bitte direkt an die Unfallkasse desjenigen Bundeslandes, in dem die Erste Hilfe geleistet wurde. Eine Liste der Adressen ist hier abrufbar:
https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/unfallkassen/index.jsp, in Bayern ist die KUVB zuständig. Eine Meldung kann online erfolgen: https://serviceportal-uv.dguv.de
Für die Anfrage kannst du folgende Textvorlage verwenden:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Ersthelfer im Ersthelferalarmierungssystem „Region der Lebensretter“ und wurde durch die zuständige Rettungsleitstelle am ###Datum einfügen### zu einem Einsatz in ###Adresse einfügen### alarmiert. Im Rahmen der Leistung Erster Hilfe habe ich folgende Materialien eingesetzt, die von mir neu beschafft wurden:
###Detaillierte Beschreibung der Materialien, für die Ersatz begehrt wird###
Durch die Neubeschaffung sind mir folgende Kosten entstanden:
###Detaillierte Auflistung der Kosten der Neubeschaffungen nebst Belegen###
Ich beantrage den Ersatz dieser Aufwendungen gem. § 13 SGB VII (hierzu ausführlich Pitz, Der Ersthelfer im Unfallversicherungsrecht, SGb 2025, S. 220) in Höhe von insgesamt ###Gesamtbetrag der Aufwendungen### Euro auf mein Konto IBAN ###Bankverbindung angeben###.
Mit freundlichen Grüßen
###Name angeben###."