Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, wo ein Defibrillator vorgehalten werden muss. Bislang hat man den Fokus auf Sportstätten gelegt, was sicherlich nicht falsch ist. Anhand der Forschungdaten, wie man sie z.B. im Jahresbericht des Deutschen Reanimationsregisters nachlesen kann, wird allerdings zurecht gefordert, dass AEDs primär in Wohngebieten vorgehalten werden sollten (ca. 70 % der Reanimationen ereignen sich dort, hingegen nur 15% in der Öffentlichkeit).
Es ist trotzdem nicht falsch, die Geräte dort aufzuhängen, wo viele Menschen zusammenkommen - insbesondere auch ältere Menschen, da das Durchschnittsalter für ein Herzkreislaufstillstand in Deutschland bei rund 70 Jahren liegt.
(Quelle: https://www.reanimationsregister.de/downloads/oeffentliche-jahresberichte/oeffentliche-jahresberichte-ausserklinische-reanimation/305-ausserklinischer-jahresbericht-2023/file.html , 04.07.2024)